Häufige Fragen

Häufige Fragen

Wir möchten Ihnen vorab schon Antworten auf die häufigsten Fragen aus unserem Zentrum für Logopädie geben.

Wenn Sie bei sich oder Ihren Angehörigen Auffälligkeiten bezüglich Sprache, Sprechen, Stimme oder Schlucken bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Es kann ein Allgemeinmediziner, ein Neurologe, ein HNO-Arzt, ein Kinderarzt, ein Zahnarzt oder ein anderer Facharzt sein. Genehmigt dieser die logopädische Behandlung, stellt er Ihnen eine Heilmittelverordnung für Stimm-,Sprech- oder Sprachtherapie aus. Diese Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum für die folgenden zwei Wochen gültig. In dieser Zeit muss die Behandlung begonnen haben.

Beim ersten Termin wird zunächst ein Erstgespräch durchgeführt, bei dem Sie schildern dürfen, weshalb Sie zu uns kommen. Anschließend wird eine ausführliche Diagnostik gemacht, sodass die sprachlichen/stimmlichen Fähigkeiten bzw. Defizite des Patienten genau ermittelt werden können. Die Ergebnisse stellen die Grundlage dar für den individuellen Behandlungsplan des Patienten.

Die Behandlung findet je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung 1-5 mal pro Woche, meist 45 Minuten statt. Regelmäßig werden Gespräche mit Angehörigen oder den Patienten selbst , bezüglich Therapieverlauf, -erfolge, Ziele und Wünsche geführt. Außerdem werden Anleitungen für zu Hause gegeben um die Therapieinhalte im häuslichen Umfeld selbst vertiefen zu können.

Ihre Krankenkasse übernimmt die Behandlung. Erwachsene müssen jedoch eine Zuzahlung leisten. Für Heilmittel, wie Logopädie beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes plus 10,00 € pro Rezept.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.

Erwachsene mit Befreiungsbescheinigung sind von der Zuzahlung ebenfalls befreit.

Grundsätzlich finden die Behandlung in unserer Praxis statt.

Sind Patienten nicht mobil, beispielsweise nach einem Schlaganfall, kommen wir selbstverständlich auch zu Ihnen nach Hause (gegebenenfalls auch in Ihre Einrichtung) und die Behandlung wird dort durchgeführt. Hierfür muss der Arzt jedoch einen Hausbesuch genehmigen und dies auf der Heilmittelverordnung vermerken.

Sollte Ihre Frage nicht beantwortet worden sein, zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen.